Sie suchen einen erfahrenen Rechtsanwalt in Köln, der Sie versteht und Fragen verständlich beantwortet? Dann sind Sie bei mir richtig. Es liegt mir am Herzen, Sie individuell zu beraten. In unserer Kanzlei steht der Mandant im Mittelpunkt.
In vertrauensvoller Zusammenarbeit erarbeiten wir maßgeschneiderte Strategien, mit denen alle Rechtsangelegenheiten geklärt werden können. Wir stehen Ihnen mit Rat und Tat zur Seite und freuen uns, wenn Sie unsere Kanzlei zufrieden verlassen.
Privatperson oder Unternehmen: Sie profitieren von unserem umfangreichen Fachwissen und unserem großen Erfahrungsschatz aus über 20 Jahren. Dank unserer vielfältigen Expertise sind wir der ideale Ansprechpartner für alle Rechtsgebiete, die im privaten oder unternehmerischen Alltag wichtig sind.
Wir stehen grundsätzlich für alle Rechtsfragen aus allen Rechtsgebieten zur Verfügung. Privatmandanten sind genauso herzlich willkommen wie kleine und mittelständische Unternehmen oder Filialunternehmen. Sie bekommen eine qualifizierte und engagierte Rechtsberatung - in Köln und ganz Deutschland.
Zu unseren Schwerpunkten gehören das Zivilrecht sowie Mahnungen und Inkasso. Darüber hinaus haben wir uns auf das Miet- und Gewerbemietrecht und auf das allgemeine Vertrags- und Kaufrecht spezialisiert. Wir sind Experten für Verkehrsunfallrecht, Strafrecht und Ordnungswidrigkeitenrecht.
Fachkompetenz in allen Rechtsgebieten
Über 20 Jahre Berufserfahrung
Fokus auf den Mandanten
Verlässliche und vertrauensvolle Zusammenarbeit
Wir sind Ihr starker Partner für Rechtsangelegenheiten aller Art - in ganz Deutschland. Sie können sich auf unsere Fachkompetenz und unsere über 20-jährige Erfahrung verlassen. Wir vereinen Know-how und Durchblick mit Verhandlungsstärke und Empathie. Rufen Sie an!
Im Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) ist festgelegt, welche Gebühren ein Anwalt nehmen muss. Ein Preisvergleich ist also nicht erforderlich. Das RVG unterscheidet zwischen dem Honorar für eine außergerichtliche Beratung, eine außergerichtliche Vertretung und eine gerichtliche Vertretung. Üblicherweise wird der Gegenstandswert zugrunde gelegt. Weitere Einflussfaktoren sind die Dauer, der Umfang und die Schwierigkeit.
Grundsätzlich müssen die Kosten zunächst von Ihnen selbst getragen werden. Wenn Sie den Rechtsstreit gewinnen, haben Sie in der Regel gegenüber der Gegenpartei einen Anspruch auf Kostenerstattung. Dann muss Ihnen der Gegner die Anwaltskosten erstatten. Eine Ausnahme stellt das Arbeitsrecht dar: Bei derartigen Fällen trägt jede Partei die eigenen Kosten.
Die Bedingungen der Versicherungen sind komplex und variieren je nach Anbieter. Deshalb sollten Sie sich vorher eine Deckungszusage einholen. Wenn der Versicherer diese erteilt, sollten die Anwalts- und Gerichtskosten übernommen werden. Ist eine Selbstbeteiligung vereinbart, muss diese von Ihnen bezahlt werden. Bei rechtlichen Fragen zur Versicherung beraten wir Sie gerne.