Rechtsanwaltskanzlei

Verkehrsstrafrecht & Bußgelder

Zu den Verstößen im Verkehrsrecht gehören nicht nur Ordnungswidrigkeiten. Über deren Sanktionierung werden Fahrer mittels eines Bußgeldbescheides informiert.

Ein Autofahrer kann auch schwerwiegendere Verstöße im Straßenverkehr begehen. Solche Verkehrsstraftaten werden durch das Verkehrsstrafrecht reglementiert – einem Nebenstrafrecht des eigentlichen Strafrechts.

Verstöße wie zu schnelles Fahren, das Handy am Steuer oder die überfahrene rote Ampel oder weitere Vorfälle können Bußgelder und Punkte in Flensburg zur Folge haben. Dies ist ärgerlich und kann möglicherweise durch einen Einspruch oder eine Verhandlung vor Gericht vermieden werden. Der Anwalt kann für Sie prüfen, ob der Vorwurf zutrifft oder ob ein Widerspruch gegen den Bußgeldbescheid sinnvoll ist.

Bei massiven Verstößen fallen Verkehrsdelikte ins Strafrecht. Daher hält das Strafgesetzbuch (StGB) für den Straßenverkehr entsprechende Paragrafen, also Regeln und Sanktionen, bereit. 

Ein Auszug solcher Taten sind:

  • Drogen am Steuer
  • Fahren ohne Fahrerlaubnis
  • Gefährdung des Straßenverkehrs
  • Illegale Autorennen
  • Kennzeichenmissbrauch
  • Nötigung
  • Trunkenheit am Steuer
  • Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort bzw. Fahrerflucht
  • Unterlassene Hilfeleistung

 

 

Diese Taten besitzen einen höheren Unrechtsgehalt als gewöhnliche Ordnungswidrigkeiten. Daher zählen sie im Verkehrsstrafrecht als Verkehrsstraftat.

In jedem Fall ist es ratsam, sich an einen Anwalt zu wenden. Der kann Akteneinsicht beantragen und dadurch erkennen, welche Beweise vorliegen und aufgrund welcher Tatsachen der Tatvorwurf gemacht wird. So können nicht nur die Folgen wie Bußgelder, Geldstrafen oder sogar Freiheitsstrafen gemildert oder vermieden werden. Sondern auch die damit verbundenen Folgen, wie ein drohendes Fahrverbot gegebenenfalls umgangen werden.

Wir helfen Ihnen gerne!

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