Die Anforderungen an Gewerbemietverträge sind grundsätzlich andere, als bei der Wohnungsmiete. Zum einen gilt hier in wesentlich stärkerem Maße als bei der Wohnungsmiete grundsätzlich die Vertragsfreiheit, auch sind insbesondere bei größeren Objekten, wie z.B. Einzelhandelsgeschäften, Mieten keine Seltenheit, die auf die Vertragsdauer mehrere Millionen Euro ausmachen können.
Bei Verträgen mit einer Laufzeit von über einem Jahr ist vom Gesetzgeber die Schriftform zwingend vorgegeben. Das heißt, dass sämtliche Vereinbarungen des Mietverhältnisses schriftlich in Vertragsform niedergelegt werden müssen.
Da natürlich sowohl die Mieter, wenn sie endlich das geeignete Objekt für ihren Betrieb gefunden haben, als auch die Vermieter, die z.B. ihren wohlverdienten Ruhestand mit der Vermietung finanzieren wollen, Interesse an langfristigen Verträgen haben, sind Laufzeiten von 10 Jahren plus entsprechenden Verlängerungsoptionen keine Seltenheit.
Doch je länger die Vertragsdauer gewählt wird, desto wichtiger ist es, eine Vertragsgrundlage zu haben, die flexibel und verlässlich die nächsten Jahrzehnte überdauert und beiden Vertragspartnern die nötige Planungssicherheit für die Zukunft gibt.
Seien es klare und faire Regelungen zu Nebenkosten, im Gewerbemietrecht sind beispielsweise die Verwaltungskosten mit umlagefähig, Regelungen zu Instandhaltung, Instandsetzung und Erneuerung, so kann z.B. eine Heizungsanlage schnell mehrere Zehntausend Euro Kosten bei einer Erneuerung verursachen, die Frage des Brandschutzes im Objekt, was geschieht bei behördlichen Neuanforderungen, wer trägt welche Kosten?
Zu beachten sind klare und faire Regelungen zu Nebenkosten, da im Gewerbemietrecht beispielsweise die Verwaltungskosten umlagefähig sind. Auch Regelungen zu Instandhaltung, Instandsetzung und Erneuerung sollten detailliert festgehalten werden. Denn sonst können z.B. durch eine Erneuerung der Heizungsanlage schnell mehrere Zehntausend Euro Kosten entstehen. Auch Fragen der Verantwortlichkeit bei behördlichen Neuanforderungen, wie z.B. die des Brandschutzes im Objekt, können bei unzureichender Klarheit Probleme mit sich ziehen. Dann stellt sich die Frage: Wer trägt welche Kosten?
Kurz: alle möglichen Aspekte, die in den nächsten Jahrzehnten eine Rolle spielen könnten, sollten bedacht und geregelt werden.
Auch die Frage der Mietanpassung, ob Staffelmiete oder Indexierung mit Anbindung an die allgemeine Preisentwicklung ist letztlich entscheidend, ob ein Mietverhältnis über die Jahre harmonisch verläuft oder nicht.
Herr Stakemeier weist über 20 Jahre Erfahrung im Gewerbemietrecht auf, hat Hunderte Verträge in diesem Bereich gefertigt und betreut Filialbetriebe bei der Verwaltung ihrer Mietverträge der Filialen und Büromietverträge.
Unser Grundsatz bei dem Verfassen von langjährigen Mietverträgen lautet: Ein guter Vertrag ist ein Vertrag, den man während der Laufzeit nicht in die Hand nehmen muss, weil das Mietverhältnis störungs- und problemfrei verläuft.
Doch natürlich umfasst unser Leistungsspektrum in diesem Bereich auch die Kontrolle der Nebenkostenabrechnungen oder die Hilfe bei allen sich ergebenden Problemen, die in einem laufenden Mietverhältnis zwischen Mieter und Vermieter entstehen.