Mietrecht &
Gewerbemietrecht

Für den Mieter ist es das Zuhause, für den Vermieter sein Vermögen, seine Altersversorgung, seine Existenz, für die Hausverwaltung oftmals leider nur ein Job. Gerade das Mietrecht umfasst einen besonders sensiblen Bereich für viele Menschen. Ob im privaten oder gewerblichen Zusammenhang unterstützen wir Sie in Ihren belangen!

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Wohnungsmängel sind für Mieter und Vermieter gleichermaßen belastend. eine erhebliche Einschränkung der Lebensqualität, z.B. bei dem Ausfall der Heizung, Feuchtigkeit in der Wohnung, Schimmelbefall oder Lärmbelästigung durch Baulärm oder auch Nachbarn. Ob eine Mietminderung gerechtfertigt ist, ist immer im Einzelfall zu bewerten.Wir helfen dabei, die Probleme von Mietern und Vermietern nach Möglichkeit außergerichtlich und schnell zu lösen, damit das Mietverhältnis unbelastet fortgeführt werden kann und die Mängel von dem hierzu Verpflichteten beseitigt werden.

Sie haben eine Eigenbedarfskündigung erhalten oder möchten Ihr vermietetes Objekt künftig selbst nutzen? Wir beraten Sie zur Zulässigkeit einer Eigenbedarfskündigung, zu den Voraussetzungen, welche Kündigungsfrist einzuhalten ist, welcher Räumungsschutz langjährigen Mietern zu gewähren ist und ob ein Härtefall vorliegt, durch den es geboten ist, dem Mieter eine zusätzliche Schonfrist einzuräumen, um eine neue Wohnung zu finden.

Unsere Dienstleistungen

Rechtsgebiete

Mahnung & Inkasso

Grundsätzlich gilt: Verträge sind einzuhalten. Wenn sich unbezahlte Rechnungen summieren, ist es an der Zeit, Inkasso zu beauftragen. Nutzen Sie die Vorteile des Anwaltsinkasso und kontaktieren Sie uns.

Mietrecht & Gewerbemietrecht

Gerade das Mietrecht umfasst einen besonders sensiblen Bereich für viele Menschen. Ob im privaten oder gewerblichen Zusammenhang unterstützen wir Sie in Ihren belangen!

Verkehrsunfallrecht

Ob unverschuldet oder verschuldet, in einen Verkehrsunfall verwickelt zu sein, kann einigen Stress nach sich ziehen. Wir stehen ihnen nach einem Unfall in allen belangen zur Seite.

Vertragsrecht & Kaufrecht

Jeden Tag schließen wir dutzende Verträge und um Glück läuft in den meisten Fällen alles glatt. Wenn es mal nicht so läuft, ist Hilfe gefragt und wir sind für Sie da!

Strafrecht & Ordnungswidrig-keitenrecht

Vom Strafrecht bis hin zur Ordnungswidrigkeit, sobald ein Brief in Hause flattert sollte schnell gehandelt werden. Kontaktieren Sie uns jetzt für eine erste Einschätzung!

Alles wird teurer, leider auch das Wohnen. Deshalb steht irgendwann die Mieterhöhung im Raum. Auch hier gibt es Regeln hinsichtlich der Zulässigkeit einer Mieterhöhung. Gibt es einen Mietspiegel, der heranzuziehen ist? Ist die Mieterhöhung zulässig? Wann war die letzte Erhöhung? Wie hoch darf die Erhöhung überhaupt sein, gibt es eine sogenannte Kappungsgrenze? Wir beraten rund um die Mieterhöhung, um auch hier vor der Klage auf Zustimmung zur Mieterhöhung nach Möglichkeit ein Einvernehmen zu erzielen und den Konflikt nicht eskalieren zu lassen.

Die Nebenkostenabrechnung ist ein häufiger Streitgegenstand im Mietrecht. Was darf bei der Nebenkostenabrechnung umgelegt werden? Bei der Kontrolle der Höhe oder Umlagefähigkeit, stellt sich oftmals heraus, dass die Abrechnung nicht korrekt ist. Es heißt etwa ein Drittel der Nebenkostenabrechnungen sollen nicht korrekt sein. Auch hier helfen wir, dass alles mit rechten Dingen zugeht.

Aber auch andere Alltagsprobleme können das Mietverhältnis belasten. Die Tierhaltung ist ein häufiges Streitthema, aber auch der Kinderwagen, der im Treppenhaus steht, oder die Fahrräder der Kinder, die vor dem Haus liegen. Wenn Sie einen “netten” Brief von der Hausverwaltung erhalten, die Sie auffordert, Ihre Gewohnheiten zu ändern, prüfen wir, ob Sie nicht doch Ihr gewohntes Leben weiterführen können.

Sie brauchen Unterstützung in rechtlichen Belangen? Melden Sie sich einfach und unkompliziert bei uns mit ihrem Anliegen

Gewerbemietrecht

Die Anforderungen an Gewerbemietverträge sind grundsätzlich andere, als bei der Wohnungsmiete. Zum einen gilt hier in wesentlich stärkerem Maße als bei der Wohnungsmiete grundsätzlich die Vertragsfreiheit,  zumal Mieten bei Verträgen über mehr als 10 Jahre für Geschäfte in Toplagen mehrere Millionen Euro ausmachen können.

Bei Verträgen mit einer Laufzeit von über einem Jahr ist vom Gesetzgeber die Schriftform zwingend vorgegeben. Das heißt, dass sämtliche Vereinbarungen des Mietverhältnisses schriftlich in Vertragsform niedergelegt werden müssen.

Da natürlich sowohl die Mieter, wenn sie endlich das geeignete Objekt für ihren Betrieb gefunden haben, als auch die Vermieter, die z.B. ihren wohlverdienten Ruhestand mit der Vermietung finanzieren wollen, Interesse an langfristigen Verträgen haben, sind Laufzeiten von 10 Jahren plus entsprechenden Verlängerungsoptionen keine Seltenheit.

Doch je länger die Vertragsdauer gewählt wird, desto wichtiger ist es, eine Vertragsgrundlage zu haben, die flexibel und verlässlich die nächsten Jahrzehnte überdauert und beiden Vertragspartnern die nötige Planungssicherheit für die Zukunft gibt.

Zu beachten sind klare und faire Regelungen zu Nebenkosten, da im Gewerbemietrecht beispielsweise die Verwaltungskosten umlagefähig sind. Auch Regelungen zu Instandhaltung, Instandsetzung und Erneuerung sollten detailliert festgehalten werden. Denn sonst können z.B. durch eine Erneuerung der Heizungsanlage schnell mehrere Zehntausend Euro Kosten entstehen. Auch Fragen der Verantwortlichkeit bei behördlichen Neuanforderungen, wie z.B. die des Brandschutzes im Objekt, können bei unzureichender Klarheit Probleme mit sich ziehen. Dann stellt sich die Frage: Wer trägt welche Kosten?

Kurz: alle möglichen Aspekte, die in den nächsten Jahrzehnten eine Rolle spielen könnten, sollten bedacht und geregelt werden.

Auch die Frage der Mietanpassung, ob Staffelmiete oder Indexierung mit Anbindung an die allgemeine Preisentwicklung ist letztlich entscheidend, ob ein Mietverhältnis über die Jahre harmonisch verläuft oder nicht.

Herr Stakemeier weist über 20 Jahre Erfahrung im Gewerbemietrecht auf, hat Hunderte Verträge in diesem Bereich gefertigt und betreut Filialbetriebe bei der Verwaltung ihrer Mietverträge der Filialen und Büromietverträge.

Unser Grundsatz bei dem Verfassen von langjährigen Mietverträgen lautet: Ein guter Vertrag ist ein Vertrag, den man während der Laufzeit nicht in die Hand nehmen muss, weil das Mietverhältnis störungs- und problemfrei verläuft.

Doch natürlich umfasst unser Leistungsspektrum in diesem Bereich auch die Kontrolle der Nebenkostenabrechnungen oder die Hilfe bei allen sich ergebenden Problemen, die in einem laufenden Mietverhältnis zwischen Mieter und Vermieter entstehen.

Sehr kompetent und zuverlässig R.D.

Einer der kompetentesten Anwälte, die ich seit jeher kennenlernen durfte. Auch was hier nicht ausgewiesenen Rechtsgebiete angeht, kennt sich Herr Stakemeier bestens aus. Als Mandant kann ich nur sagen, dass ich mich bestens aufgehoben gefühlt habe und die Dienste von Herrn Stakemeier jedem nur wärmstens ans Herz legen kann.

Retter in der Not A.O.

Herr Stakemeier war meine Rettung in einer Mietrechtssache. Bereits nach der ersten Beratung konnte ich wieder ruhiger schlafen, da Herr Stakemeier mich umfassend beraten hat und mit Mut gegeben hat. Die Sache ging zu meinen Gunsten aus und ich kann Herrn Stakemeier wirklich nur weiterempfehlen. Bei Fragen zu allen möglichen Rechtsgebieten hat er mich seitdem immer kompetent und gut beraten. Nochmal danke für alles, Herr Stakemeier!

Schmerzensgeld bei Fahrradunfall F.S.

Nachdem ich mit meinem Fahrrad angefahren wurde, war Herr Stakemeier persönlich in der Lage, mir beste anwaltliche Unterstützung zukommen zu lassen und alles mit der Versicherung zu klären. Fachlich absolut kompetent, nimmt sich Zeit, arbeitet schnell und informiert einen über alles. Kompetente Beratung, Top Erfolg. Vielen Dank für Ihre tolle Hilfe ! Ich brauchte mich um nichts mehr kümmern. Total emp­feh­lens­wert!