Rechtsanwaltskanzlei

Mahnung & Inkasso

Grundsätzlich gilt: Verträge sind einzuhalten. Wenn sich unbezahlte Rechnungen summieren, ist es an der Zeit, Inkasso zu beauftragen.

Leider ist in den letzten Jahren bei vielen Menschen dieser Grundsatz nicht mehr so präsent. Inkasso ist ein Geschäftsfeld, das sich mit der sinkenden Zahlungsmoral der Menschen immer mehr erweitert hat. Wenn, wie einem Mandanten von uns, Sanitärfachmann, tatsächlich passiert, ein Kunde das neu renovierte Bad nicht bezahlt, weil “wir jetzt erstmal nach dem Krach und Dreck in Urlaub müssen”, ist das moralisch und auch vertraglich nicht vertretbar.

Auch wenn der Begriff Inkasso vielen bekannt ist, wissen doch nur wenige, wie Inkasso genau funktioniert, was ein Inkassobüro macht, wie ein Inkassoverfahren abläuft und welche Schritte der Inkassoprozess tatsächlich umfasst. Je nach Sachstand gibt es unterschiedliche Herangehensweisen, um Gläubigern zu ihrem Recht zu verhelfen. Grundsätzlich unterscheidet man zwischen vorgerichtlichen und gerichtlichen Maßnahmen. Führt das sogenannte vorgerichtliche Inkasso nicht zum gewünschten Erfolg, können gerichtliche Maßnahmen folgen.

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Vorgerichtliche Maßnahmen sind die außergerichtlichen Zahlungsaufforderungen und Zahlungserinnerungen. Sollte der Schuldner hierauf nicht reagieren, wird das gerichtliche Mahnverfahren eingeleitet, der Antrag auf einen gerichtlichen Mahnbescheid wird gestellt.

Widerspricht der Schuldner dem Mahnbescheid, wird das Gerichtsverfahren eingeleitet, ansonsten wird der Vollstreckungsbescheid beantragt, sollte auch dieser widerspruchsfrei bleiben, kann der Gerichtsvollzieher z.B. mit einer Kontopfändung beauftragt werden.

Der Vorteil des sogenannten Anwaltsinkasso gegenüber der Beauftragung eines Inkassodienstleister liegt darin, dass der Anwalt das gesamte Spektrum außergerichtlicher und gerichtlicher Maßnahmen von der ersten

Zahlungserinnerung bis zur Vollstreckung abdeckt, somit zum einen voll im Thema ist und zum anderen ohne zusätzlichen Verwaltungsaufwand Ihrerseits Ihre Ansprüche erfüllen kann.

Die Kosten bleiben im Übrigen gleich, sind doch auch Inkassodienstleister an die Gebührenordnung für Inkassodienstleitungen gebunden.

Sehr kompetent und zuverlässig R.D.

Einer der kompetentesten Anwälte, die ich seit jeher kennenlernen durfte. Auch was hier nicht ausgewiesenen Rechtsgebiete angeht, kennt sich Herr Stakemeier bestens aus. Als Mandant kann ich nur sagen, dass ich mich bestens aufgehoben gefühlt habe und die Dienste von Herrn Stakemeier jedem nur wärmstens ans Herz legen kann.

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